Im Herbst ist es für private Hauseigentümer und Gewerbetreibende an der Zeit, Garten und Grünflächen winterfest zu machen und in Form zu bringen. Während es in den Sommermonaten nicht erlaubt war, Büsche und Hecken stark zu beschneiden, kann hier nun wieder die fachkundige Hand angelegt werden.
Warum ist das Heckenschneiden verboten?
Grund für das, vom 1. März bis 30. September andauernde Verbot ist der § 39 des Bundesnaturschutzgesetz. Dieser regelt den Schutz von Brut- und Niststätten heimischer Tiere. Vor allem der Lebensraum der Vögel wird dadurch gesichert, da dieser durch diverse Veränderungen in der Agrarwirtschaft immer weiter eingeschränkt wird.
Während leichte Zierschnittarbeiten und Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung weiterhin erlaubt bleiben, ist in dem angegebenen Zeitraum das Roden und Radikalschneiden von Hecken und Sträucher untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.
Hecke stutzen kann Pflicht sein
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar, kann das Stutzen der Hecke für viele Eigentümer Pflicht sein. Zum einen um Gehwege oder Fahrbahnen freizuhalten, aber auch um Nachbarrechtsgesetze der verschiedenen Bundesländer nachzukommen. Hier wird unter anderem die maximale Höhe von Hecken und Sträuchern geregelt.
Optimale Zeit für den Zuschnitt
Gerade naturnahe Hecken müssen mehrmals im Jahr geschnitten werden, um ein überwuchern im Garten zu verhindern. Ein einzelner Zuschnitt im Frühjahr reicht bei Hagebutte oder Holunder nicht aus. Im Herbst, wenn die Hitze des Spätsommers bereits verklungen ist, sind die Wetterbedingungen zudem optimal: Nun ist es an der Zeit, Sträucher und Hecken für das nächste Frühjahr in Form zu bringen.