Baumfällarbeiten für Privatleute, Firmen und Kommunen von GSS Sordon

Baumfällarbeiten für Privatleute, Firmen und Kommunen

Als Betrieb, der sich mit dem Garten- und Landschaftsbau beschäftigt, führen wir Baumfällarbeiten für Privatleute, Firmen und Kommunen durch.
Wir kümmern uns um das Einkürzen von Baumkronen, wir fällen Risikobäume, wir führen Baumschnittarbeiten aus und wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Beseitigen von Wurzelwerk geht. Eine sogenannte Wurzelstockfräse aus unserem Maschinenpark erlaubt es uns, Baumwurzeln in kürzester Zeit zu entfernen, ohne diese aufwendig ausbaggern zu müssen. Auch die Arbeit an schwer zugänglichen Bereichen oder größere Rodungen, stellen unser Team und unseren Fuhr- und Maschinenpark vor nicht allzu große Herausforderungen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglichet uns eine effiziente und sichere Arbeitsweise.

Baumfällarbeiten mit professionellem Gerät

In unserem Maschinenpark befinden sich neben einer stattlichen Sammlung an modernen Motorsägen -in den verschiedensten Größen und Ausführungen- auch zwei Hubarbeitsbühnen für den Einsatz an hoch gewachsenen Baumkronen. Darüber hinaus vertrauen wir auf mehrere Schlepper, die mit Rückewinden versehen werden können. Wir sind mit Holzhackern ausgestattet und es befinden sich mehrere Bagger mit Greiferschaufeln in unserem Fuhrpark.

Baumfällarbeiten für Privatleute, Firmen und Kommunen

Zu unseren Kunden zählen bei Baumfällarbeiten Privatleute, Firmen und Kommunen. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich in diesem Bereich etwa von Bad Sobernheim bis Idar-Oberstein und von Meisenheim bis Kirchberg.

Grüngutentsorgung nach Baumfällarbeiten

Auf unserem Betriebsgelände in Bärenbach betreiben wir eine eigene, genehmigte Grüngutsammelstelle. Darum übernehmen wir nach Baumfällarbeiten -auf Kundenwunsch- auch gerne die Grüngutentsorgung.

Rechtliche Fragen zur Baumfällung

In Deutschland existiert in einigen Städten oder Gemeinden die sogenannte Baumschutzsatzung, welche auch unter dem Namen Gehölzschutzsatzung oder Baumschutzordnung bekannt ist. In ihr kann festgelegt werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit auf einem privaten Grundstück ein Baum gefällt werden darf. Mit der Satzung soll der Baumbestand geschützt werden, der vor allem für das Stadtbild und nicht zuletzt für das Stadtklima von wichtiger Bedeutung sein kann. Eine Baumfällung ist je nach Satzung mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Garten- und Landschaftsbau

Außer mit Baumfällarbeiten, beschäftigen wir uns mit der Landschaftspflege, der Grundstücksgestaltung und der Gartenpflege. Darüber hinaus sind wir im Zaunbau tätig und im Winter Ihr Ansprechpartner für den Winterdienst. Gerne können Sie uns auch mit Baggerarbeiten oder Mäharbeiten beauftragen.