Winterdienst im Raum Idar-Oberstein, Kirn und Bad Sobernheim

Winterdienst im Raum Idar-Oberstein, Kirn und Bad Sobernheim

Grundstück-Service Sordon mit Sitz in Bärenbach ist ihr Ansprechpartner für den Winterdienst im Raum Idar-Oberstein, Kirn und Bad Sobernheim.
Vielleicht haben Sie sich schon einmal auf dem Weg von Idar-Oberstein nach Bad Sobernheim gewundert, wie oft Ihnen in der Winterzeit überall ein GSS-Winterdienstfahrzeug begegnet. War da nicht eines in Fischbach unterwegs und kam Ihnen nicht auch noch eines in Kirn-Sulzbach entgegen? Nicht anders war es in Hochstetten-Dhaun, bei Simmertal, in Monzingen. An der Abfahrt nach Nussbaum begegneten wir Ihnen auch noch. Keine Angst, Sie leiden nicht unter Verfolgungswahn. Unsere Winterdienst Flotte besteht aus insgesamt 12 voll ausgestatten Winterfahrzeugen und wenn die Temperaturen den Nullpunkt erreichen, dann sind wir für unsere Kunden im Dauereinsatz.

GSS Sordon: 12 komplett ausgestatteten Räumfahrzeugen, in Form von Pick-Ups, Traktoren und Radladern übernehmen den Winterdienst

Mit 12 komplett ausgestatteten Räumfahrzeugen, in Form von Pick-Ups, Traktoren und Radladern sind wir bestens gerüstet

Unsere Erfahrung im Winterdienst im Raum Idar-Oberstein Kirn und Bad Sobernheim

Wir kommen gerne auch Ihrer Räum- und Streupflicht nach. Mittlerweile können wir mit unserem Team auf einen Erfahrungsschatz von 20 Jahren zurückblicken. Wir wissen was zu tun ist und auf uns ist Verlass. Unter extremen Bedingungen kümmern wir uns nicht nur um das Räumen und Streuen, sondern auch um den Abtransport der Schneemassen.

Wir kommen Ihrer Räum- und Streupflicht nach

Lehnen sie sich zurück. Wir kommen Ihrer Räum- und Streupflicht nach

Wofür steht die Räum- und Streupflicht?

Bei der Räum- und Streupflicht geht es um die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen. Es sollen Unfälle vermieden und Gefahren für die Bevölkerung minimiert werden. Im Allgemeinen ist der Grundstückseigentümer zum Räumen und Streuen verpflichtet. Durch kommunale Bestimmungen wird die Pflicht bei öffentlichen Gehwegen auf die Anlieger übertragen. Der Pflichtige haftet unter Umständen für die Folgen von Unfällen, die aus dem schuldhaften Ignorieren der Streupflicht entstehen.