Baumfällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Baumfällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Wir führen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht Baumfällarbeiten und Baumpflegearbeiten aus. Wer ein Gehölz auf seinem Grundstück stehen hat, der ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung dazu verpflichtet Schäden an Personen oder Objekten durch dieses Gewächs zu verhindern. Dies betrifft Privatleute, aber auch Firmen und Kommunen. Die Orte an denen ein Baum stehen kann auf den man als Eigentümer besonders achten sollte sind unterschiedlich. Hier sind zum Beispiel Grundstücke entlang von viel befahrenen Straßen ebenso zu nennen, wie Firmenparkplätze, Friedhöfe, Kindergärten oder Sportplätze. Regelmäßige Baumkontrollen vermindern das Risiko einer Gefährdung, ebenso wie regelmäßige Pflege der einzelnen Gehölze.

Wir führen Baumfällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht aus

Hat beispielsweise ein Gutachter entschieden, dass ein Baum auf Ihrem Grund und Boden ein gewisses Gefährdungspotential aufweist und aufgrund von Schädlingsbefall, Krankheit oder einer Naturkatastrophe nicht mehr zu retten ist, muss er professionell gefällt werden. Je nach dem, um welche Größenordnung baum es sich handelt und wo dieser steht, ist es nicht damit getan mit einer Handsäge anzurücken. Großes Gerät muss her und dafür sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Neben einer Vielzahl an Motorsägen in verschiedenen Größen, befinden sich auch zwei Hubarbeitsbühnen in unserem Maschinenpark. Mit Ihnen können unsere geschulten Mitarbeiter perfekt in schwindelerregenden Höhen operieren. Ist der Baum von seinen Ästen befreit und anschließend gefällt worden, kommt unserer Wurzelstockfräse zum Einsatz, die auch den letzten Rest des Gehölzes verschwinden lässt. Natürlich übernehmen wir auch den Abtransport des Grüngutes und des Holzes für Sie.
Unser Einsatzgebiet im Bereich der Baumfällarbeiten erstreckt sich von Bad Sobernheim bis Idar-Oberstein und von Meisenheim bis Kirchberg.